Häufig gestellte Fragen

Vereinsbeitritt

Was ist zu tun, wenn man Mitglied im Förderverein werden will?

Antwort: Sie finden auf der Homepage des Vereins eine Beitrittserklärung. Bitte ausdrucken und ausgefüllt an die Geschäftsstelle schicken. Sie können der Beitrittserklärung auch die benötigten Angaben entnehmen und diese in einem Brief an die Geschäftsstelle schicken. Sie können die Beitrittserklärung auch einscannen und an info@wilhelmafreunde.de mailen. Eine Beitrittserklärung finden Sie auch im Wilhelma-Magazin.

Welche Angaben benötigt der Verein für den Abschluss der Mitgliedschaft?

Antwort: Bitte teilen Sie uns den Beginn der Mitgliedschaft, ob Sie eine jährliche Spende leisten wollen, Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum sowie die Adresse mit. Ebenfalls benötigen wir den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum jeder weiteren Person, die Mitglied werden möchte. Darüber hinaus teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit und gestatten Sie uns mit Ihrer Unterschrift, dass wir den Mitgliedsbeitrag abbuchen dürfen und dass wir Ihre Daten zum Zweck des Vertragsverhältnisses verwenden dürfen.

Wenn ich mit meinem Partner / meiner Partnerin / meiner Familie Mitglied im Förderverein werde, erhält dann jeder einen Ausweis?

Antwort: Jedes Mitglied im Verein erhält eine eigene Mitgliedsnummer sowie einen eigenen Ausweis.

Wenn ich mit einem Partner oder als Familie beitrete, kann dann auch jeder alleine die Wilhelma besuchen?

Antwort: Jedes Mitglied hat eine eigene Mitgliedskarte und kann unabhängig von Partner oder Familienmitglieder die Wilhelma besuchen.

Kann man das ganze Jahr dem Förderverein beitreten?

Antwort: Die Mitgliedschaft entspricht dem Kalenderjahr Januar bis Dezember. Man kann dem Verein jedoch auch unterjährig beitreten. Ab Juli wird nur noch der halbe Jahresbeitrag berechnet.

Ab welchem Alter können Kinder dem Verein beitreten?

Antwort: Ab 6 Jahren müssen Kinder Eintritt in die Wilhelma bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt sollten Kinder Mitglied werden. Jedes Kind bekommt seinen eigenen Ausweis. Auch für diesen Ausweis benötigt man ein Bild.

Unser Kind wird 6 Jahre alt. Was ist zu tun?

Antwort: Bitte teilen Sie dem Verein den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum Ihres Kindes mit. Bitte mailen oder schicken Sie diese Angaben an die Geschäftsstelle unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer und bestätigen Sie uns, dass wir den zusätzlichen Beitrag abbuchen dürfen. Wenn Sie eine Familienmitgliedschaft abschließen, ist der Beitrag nur für das erste Kind zu entrichten. Jedes weitere Kind ist kostenlos. Eine Familienmitgliedschaft besteht aus dem Hauptpartner, dem Lebens- oder Ehepartner und den gemeinsamen Kindern von 6 bis 17 Jahren.

Wie kann ich meinen Partner, meine Partnerin, Ehemann bzw. Ehefrau in die Mitgliedschaft aufnehmen?

Antwort: Bitte schreiben oder mailen Sie unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum der aufzunehmenden Person. Bitte bestätigen Sie uns, dass der zusätzliche Beitrag abgebucht werden darf.

Was versteht man unter Partner?

Antwort: Der Partnertarif kann nur für Lebens- bzw. Ehepartner beantragt werden. Darüber hinaus erfolgt der Postversand an eine Adresse und der Beitrag wird vom Hauptmitglied abgebucht.

Gemeinnützigkeit

Bekommt man für die Mitgliedschaft im Verein eine Spendenbescheinigung?

Antwort: Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und somit kann der Beitrag und etwaige Spenden bei der Steuer geltend gemacht werden. Liegt der Beitrag unter 200,- Euro reicht es, gemäß der gesetzlichen Vorgaben, beim Finanzamt den entsprechenden Kontoauszug der Bank oder Ausdruck beim Onlinebanking zusammen mit der in der Vereinsinformation auf S. 15 abgedruckten „Erklärung zur Vorlage beim Finanzamt“ abzugeben. Diese Erklärung finden Sie auch auf der Homepage des Vereins in der Rubrik „Mitgliedschaft“. Sollten die Zuwendungen die Summe von 200,- Euro übersteigen, wird Ihnen zum Ende eines Jahres eine Spendenbescheinigung zugeschickt.

Schicken Sie Spendenbescheinigungen zu?

Antwort: Liegt der Beitrag unter 200,- Euro reicht es, gemäß der gesetzlichen Vorgaben, beim Finanzamt den entsprechenden Kontoauszug der Bank oder Ausdruck beim Onlinebanking zusammen mit der in der Vereinsinformation auf S. 15 abgedruckten „Erklärung zur Vorlage beim Finanzamt“ abzugeben. Diese Erklärung finden Sie auch auf der Homepage des Vereins in der Rubrik „Mitgliedschaft“. Sollten die Zuwendungen die Summe von 200,- Euro übersteigen, wird Ihnen zum Ende eines Jahres eine Spendenbescheinigung zugeschickt.

Veranstaltungen

Muss ich mich für die Veranstaltungen des Vereins wie den Musikalischen Sommerabend oder den Wilhelma-Treff anmelden?

Antwort: Für die Veranstaltungen des Vereins ist generell keine Anmeldung nötig. Bitte bringen Sie zur Mitgliederversammlung Ihre Mitgliedskarte mit, da eine Kontrolle stattfindet. Für den Besuch des Musikalischen Sommerabends dient Ihre Mitgliedskarte als Einlassticket.

Kann ich zu den Veranstaltungen des Vereins Gäste mitbringen?

Antwort: Die Veranstaltungen des Vereins sind für die Mitglieder gedacht. Wenn Sie zum Musikalischen Sommerabend einen Gast mitbringen möchten, bitten wir um eine Spende. Am Veranstaltungsabend sind ab 18.00 Uhr Mitarbeiter des Vereins am Haupteingang mit einer Spendenbox.

Mitgliedsausweis

Wie bekomme ich einen neuen Ausweis bei Verlust etc.?

Antwort: Der Verein hat auf Mitgliedskarten mit Bild umgestellt. Wir bitten um Verständnis, dass für die Erstellung eines neuen Ausweises ein Unkostenbeitrag von 5,- Euro erhoben werden muss. Bitte teilen Sie uns den Verlust Ihres Ausweises telefonisch, per Post oder per Mail mit.

Benötigen Kinder auch einen Ausweis mit Bild?

Antwort: Auch diese Ausweise sind mit einem Bild versehen.

Wie lange läuft die Umstellung auf die neuen Mitgliedskarten noch?

Antwort: Alle Wilhelmafreunde sollten bis Ende Februar 2023 ihren alten Ausweis gegen eine neu gestaltete Mitgliedskarte mit Bild getauscht haben.

Wie lange ist mein alter Ausweis ohne Bild gültig?

Antwort: Die alten Ausweise sind gültig bis Ende Februar 2023. Sollten Sie noch keinen neuen Ausweis haben, bitte umgehend Passbild mit Namen und Mitgliedsnummer an die Geschäftsstelle schicken oder über „Bildupload für Mitglieder“ auf der Startseite des Internetauftritts hochladen. Die erstmalige Erstellung des neuen Ausweises ist kostenlos.

Änderungen

Wie ändere ich meine Adresse?

Antwort: Bitte senden Sie Ihre neue Adresse unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer per Mail an info@wilhelmafreunde.de oder per Post.

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen?

Antwort: Bitte senden Sie uns Ihre Kontoverbindung mit einer Unterschrift postalisch oder als Scan.

Wie ändere ich meine Bankverbindung?

Antwort: Für die Einrichtung einer neuen Kontoverbindung benötigen wir neben den Kontendaten auch eine Unterschrift. Sie können uns dies per Post schicken oder einen Scan als Mail an info@wilhelmafreunde.de

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Antwort: Die Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrer Mitgliedskarte.

Kündigung

Wie kann ich kündigen?

Antwort: Bitte senden Sie uns Ihre Kündigung unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer schriftlich per Post oder Mail an info@wilhelmafreunde.de. Teilen Sie uns alle Mitgliedsnummern mit, die gekündigt werden sollen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.

Wie lauten die Kündigungsbedingungen?

Antwort: Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.